| 1. |
Gegenstand der Bedingungen |
| 1.1. |
Die nachfolgenden Bedingungen regeln den
Verkauf, die Instandhaltung, die Instandsetzung und die
Installation von Waren der HaBu Hauck Prüftechnik
GmbH inklusive der dazugehörenden Software. |
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| 2. |
Leistungen |
| 2.1. |
Kauf
HaBu Hauck Prüftechnik GmbH liefert dem Kunden
die bestellte Ware und installiert sie bei Vereinbarung
gemäß Punkt 2.2. |
| 2.2. |
Installation
Die Installation umfasst die Montage der Ware gegen einen einmaligen Preis. |
| 2.3. |
Instandsetzung
HaBu Hauck Prüftechnik GmbH setzt Geräte des Auftraggebers nach
entsprechendem Auftrag instand. |
| 2.4. |
Instandhaltung
HaBu Hauck Prüftechnik GmbH hält die Geräte nach entsprechendem
Auftrag instand. Die Instandhaltung umfasst die Inspektion und die Instandsetzung,
soweit die auftretenden Störungen bei ordnungsgemäßem Gebrauch
entstanden sind. Während der Arbeiten ist HaBu Hauck Prüftechnik
GmbH berechtigt, die Geräte außer Betrieb zu setzen.
Zur Instandhaltung gehört der Ersatz, der bei normalem Gebrauch unbrauchbar
gewordenen Verschleißteile. Bei Instandhaltungsarbeiten, die mittels Baugruppentausch
durchgeführt werden, geht das Eigentum der neuen Baugruppe auf den Kunden
und das der ausgetauschten Baugruppe auf HaBu Hauck Prüftechnik GmbH über.
Die Instandhaltung erstreckt sich nicht auf die Erneuerung von Geräten,
die dauerhaft unbrauchbar geworden sind. |
| 2.5. |
Software
Die HaBu Hauck Prüftechnik GmbH verkauft bei entsprechendem
Auftrag dem Kunden die Software.
Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es nicht möglich,
Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen
und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Die Software ist
aus diesem Grund nur in dem Umfang leistungsfähig
einsetzbar, wie sie in der Programmbeschreibung beschrieben
ist.
Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, Kopien der Software
in dem Umfang anzufertigen, wie dies zur Nutzung der Software
auf einer einzigen Zentraleinheit erforderlich ist. Dazu
gehört insbesondere die Anfertigung einer Sicherungskopie
zu Zwecken der Datensicherung sowie einer Installationskopie
auf einer Festplatte des verwendeten Rechners. Die Sicherungskopie
ist mit einem Hinweis auf das Urheberrecht zu versehen.
In Netzwerken darf das Programm nur auf einem Rechner des
Netzwerkes zur selben Zeit eingesetzt werden.
Die HaBu Hauck Prüftechnik GmbH, ihr Lieferant
und der Schöpfer der Software bleiben Inhaber des
Urheberrechts und daraus abgeleiteter Rechte an der Software
und der Dokumentation. Das schriftliche Material darf weder
vervielfältigt noch dürfen aus Dokumentationen
abgeleitete Werke hergestellt werden. |
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| 3. |
Eigentumsvorbehalt |
| 3.1. |
Die Ware bleibt ab Kauf bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von HaBu Hauck Prüftechnik
GmbH. |
| 3.2. |
Bis zum Eigentumsübergang ist der Kunde
verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Konkurs,
Pfändung, Abhandenkommen, Vernichtung oder Besitzwechsel
sind HaBu Hauck Prüftechnik GmbH unverzüglich
anzuzeigen. Bei Verletzung dieser Pflicht kann HaBu Hauck
Prüftechnik GmbH vom Vertrag zurücktreten. |
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| 4. |
Zahlungsbedingungen |
| 4.1. |
Sämtliche Preise sind nach Erbringung
der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung
fällig. |
| 4.2. |
Der Rechnungsbetrag muss spätestens
am fünfzehnten Tag nach Rechnungsdatum auf dem in
der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. |
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| 5. |
Zahlungsverzug |
| 5.1. |
Bei Zahlungsverzug kann HaBu Hauck Prüftechnik
GmbH, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Herausgabe
der verkauften Ware verlangen. Die Geltendmachung weiterer
gesetzlicher Ansprüche bleibt vorbehalten. |
| 5.2. |
Nimmt der Kunde die Ware nicht zum vereinbarten
Termin ab, so kann HaBu Hauck Prüftechnik GmbH
dem Kunden eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung
setzen, dass sie nach Ablauf der Frist eine Abnahme ablehne.
Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist HaBu Hauck
Prüftechnik GmbH berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten
oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe
von 20% des Kaufpreises sowie Ersatz für bereits erbrachte
Leistungen zu verlangen. |
| 5.3. |
Der Betrag ist höher oder niedriger
anzusetzen, wenn HaBu Hauck Prüftechnik GmbH einen
höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. |
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| 6. |
Gewährleistung |
| 6.1. |
Instandsetzung
Bei fehlerhafter Instandsetzung kann der Kunde von HaBu Hauck Prüftechnik
GmbH Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Schlägt
die Nachbesserung fehl, so steht dem Kunden das Recht zu, angemessene Herabsetzung
des Preises für die Instandsetzung zu verlangen. |
| 6.2. |
Kauf
Dem Kunden steht als Gewährleistungsanspruch zunächst nur das Recht
der Nachbesserung zu. HaBu Hauck Prüftechnik GmbH kann statt nachzubessern,
Ersatzeinrichtungen liefern. Nach Fehlschlagen von mindestens zwei Nachbesserungen
oder Ersatzlieferung kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrages
oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. |
| 6.3. |
Instandhaltung
Bei fehlerhafter Durchführung der Instandhaltung kann der Kunde von HaBu Hauck
Prüftechnik GmbH Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist
verlangen. Schlagen mindestens zwei Nachbesserungen fehl, so steht dem Kunden
wahlweise das Recht zu, angemessene Herabsetzung der monatlichen Instandhaltungspreise
zu verlangen oder den Instandhaltungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. |
| 6.4. |
Installation und zusätzliche
Leistungen
Bei fehlerhafter Ausführung der Installation bzw. der zusätzlichen
Leistungen kann der Kunde von HaBu Hauck Prüftechnik GmbH Nachbesserung
innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Schlagen mindestens zwei Nachbesserungen
fehl, so steht dem Kunden wahlweise das Recht zu, angemessene Herabsetzung des
Entgelts oder Rückgängigmachung des Vertrages, jedoch nur bezogen auf
die Installation bzw. die zusätzliche Leistung zu verlangen. |
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| 7. |
Haftung |
| 7.1. |
HaBu Hauck Prüftechnik GmbH haftet
nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen für
Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - welche
sie, ihr gesetzlicher Vertreter oder ihr Erfüllungsgehilfe
vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet
hat. |
| 7.2. |
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet
HaBu Hauck Prüftechnik GmbH nur, wenn sie hierdurch
mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung
unmöglich geworden ist oder wenn HaBu Hauck Prüftechnik
GmbH eine wesentliche Pflicht verletzt hat. |
| 7.3. |
Für den Verlust von Daten als Mangelfolgeschaden
haftet HaBu Hauck Prüftechnik GmbH nur, soweit
der Kunde seine Daten in Anwendung adäquaten Intervallen,
mindestens jedoch einmal täglich, in geeigneter Form
sichert, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt
werden können. |
| 7.4. |
Die Haftung für alle übrigen Schäden
ist ausgeschlossen, wobei die Haftung nach den Vorschriften
des Produkthaftungsgesetzes unberührt bleibt. |
| 7.5. |
Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen
richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Abweichend
hiervon gilt für Schadensersatzansprüche aus
positiver Vertragsverletzung eine Frist von drei Jahren. |
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| 8. |
Schlussbestimmungen |
| 8.1. |
Die Leistungen von HaBu Hauck Prüftechnik
GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. |
| 8.2. |
Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen
von HaBu Hauck Prüftechnik GmbH abweichende Bedingungen
des Kunden erkennt HaBu Hauck Prüftechnik GmbH
nicht an, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich
schriftlich zugestimmt. |
| 8.3. |
Soweit gesetzlich zulässig, ist Ludwigshafen
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich
aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
ergebenden Streitigkeiten. |
| 8.4. |
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen
HaBu Hauck Prüftechnik GmbH und dem Auftragnehmer
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland in seiner
jeweiligen gültigen Fassung. |
| 8.5. |
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen
Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben
die Bedingungen im Übrigen wirksam. |